Streckenordnung für Besucher/Zuschauer derAuto- MOTOCROSS-Strecke „Holzplatz“ Rötha**

 

§1 - Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Das Betreten der Rennstrecke ist verboten.


§2 - Den Anweisungen der vor Ort befindlichen Weisungsberechtigter ist Folge zu leisten.


§3 - Kinder unter 12 Jahren müssen im gesamten Streckenbereich unter ständiger Aufsicht durch Erwachsene stehen.


§4 - Das Befahren der Zuschauerräume und der umliegenden Wiesen ist nicht gestattet.


§5 - Hunde sind im gesamten Bereich an einer Leine zu führen.!


§6 - Bei eintretenden Unfällen ist der Unfallort vorsichtig, mit Rücksichtnahme auf die eigene Gesundheit abzusichern. Es sind möglichst weitere Personen hinzuziehen, erste Hilfemaßnahmen einzuleiten und ggf. Rettungsdienst informieren. (Notruf 112)


§7 - Tragen Sie zur Sauberkeit der Rennstrecke bei. Nehmen Sie Ihre Abfälle bitte wieder mit nach Hause.

§8 - Das Entfachen von Feuer im gesamten Gelände ist untersagt.


§9 - Das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern sowie Gegenständen, welche als Wurfgeschosse benutzt werden können ist verboten. Keine Haftung für Person & Sachschaden.

 

Streckenordnung der Auto-MOTOCROSS - Strecke „Holzplatz“ Rötha für Fahrer:*

 

§1 - Die Benutzung der Anlage ist nur nach persönlicher Anmeldung, schriftlicher Anerkennung der Streckenordnung durch Unterzeichnung der Haftungsverzichtserklärung und Entrichtung der Nutzungsgebühr erlaubt. Die Benutzung der Trainingsstrecke erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr!


§2 - Ein Befahren der Strecke ohne Anwesenheit des Platzwartes ist verboten.


§3 - Das Betanken der Maschine muss mit größter Sorgfalt und Vorsicht vollzogen werden.


§4 - Die geltenden Umweltschutzbedingungen sind zwingend zu beachten. Das Waschen des Motorsportfahrzeuges, Ölwechsel, Umwelt gefährdende Reparaturen, Altreifenentsorgung etc. sind / ist nicht erlaubt. Jeder Benutzer sowie Zuschauer hat seine Abfälle selbst wieder mit zu nehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Autocross Fahrzeuge benutzen eine Plane/Pappe unter Motorraum .


§5 - Jeder Fahrer darf die Rennstrecke nur mit Sicherheitsausrüstung, laut DMSB - Vorschriften, Betreten/Befahren (Protektoren, Handschuh, Helm, Stiefel, Hose, T-Shirt/ Shirt, Crossbrille). Zum Befahren der Strecke ist eine technisch einwandfreie Maschine Voraussetzung. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind eigenverantwortlich zu beachten..


§6. Jugendliche müssen mind. das 7. Lebensjahr vollendet haben und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten.

§7. Es dürfen nur handelsübliche Sportmotorräder (Auspuffanlagen) mit einem max. Lärmausstoß von 94 db eingesetzt werden.


§8 - Das Befahren der Rennstrecke unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist streng verboten.


§9 - Es ist ausnahmslos, die ausgewiesene Auto Motocross-Strecke in Fahrtrichtung zu befahren. Das Fahren auf Grünstreifen, Böschungen, Zwischenflächen sowie das Abkürzen auf der Strecke ist verboten. Auf der Strecke darf nicht verweilt werden und sie ist nach dem Training sofort zu verlassen. Das Befahren des Fahrerlagers innerhalb der Absperrung wird im Schritttempo geduldet, das Befahren des umliegenden Geländes und der Waldwege ist strengstens untersagt.


§10 - Die Wiesenflächen um die Rennstrecke, sowie die Zufahrten zum Motocross-Gelände dürfen nicht mit Motocrossmaschinen befahren werden.


§11 - Es ist mindestens eine langsame Besichtigungsrunde vor jedem Trainingsbeginn zu absolvieren.


§12 - Verunfallten Fahrern ist sofort erste Hilfe zu leisten. (Absichern, andere Personen hinzuziehen + Hilfe leisten + ggf. Notruf 112 informieren)


§13 - Jeder hat sein Fahrstil so anzupassen, dass er sich und andere in keiner Weise gefährdet.


§14 - Das mutwillige zerstören oder beschädigen der Anlage  ist untersagt. Lagerfeuer im Fahrerlager sind untersagt.


§15 - Die Pausenzeiten sind strengstens einzuhalten. (Nicht vor 9.00 Uhr trainieren, Nicht während 12.00 - 14.00Uhr trainieren, sowie nicht nach 18.00 Uhr trainieren)  Die gültigen Trainingszeiten/Termine sind dem Aushang oder der Website www.MC-Roetha.de zu entnehmen.


§16. Eltern haften für ihre Kinder


§17. Fahrzeuge sind nur im Fahrerlager (Parkplatz) abzustellen.

 

Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Für evtl. Schäden die durch nicht beachten dieser Streckenordnung entstehen haftet der Verursacher.

 

*Verstöße gegen die Streckenordnung werden strafrechtlich verfolgt bzw mit sofortigen Strecken-Verweis und einem Verwarngeld von 500€ geahndet!

 

** Gilt auch für Fahrer, die derzeit nicht auf der Strecke unterwegs sind.

 

 

Vorstand des MC-Rötha e.V.